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Wie sich die Taxonomieverordnung auf Ihr Unternehmen auswirkt

Ab 2023 müssen große Unternehmen im Sinne der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und ab dem 1. Januar 2026 kleine und mittlere Unternehmen börsennotierter Gesellschaften in den Lagebericht Informationen aufnehmen, die für das Verständnis der Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmenstätigkeit und der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf den Geschäftsverlauf, das Finanzergebnis und die Lage des Unternehmens erforderlich sind, einschließlich der sogenannten Taxonomie-Informationen.

Die vorgeschlagene Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen würde für etwa 49 000 Unternehmen gelten, gegenüber etwa 11 000, die den bestehenden Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen (Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung). Alle großen Unternehmen und alle an geregelten EU-Märkten notierten Unternehmen mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen würden diesen Berichtspflichten unterliegen. Sie müssen zukünftig Informationen über das gesamte Spektrum an Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind - einschließlich der Taxonomie-KPI - melden: Umsatz, CAPEX und OPEX.

Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß Taxonomieverordnung

Für die Zwecke der Feststellung, inwieweit eine Investition ökologisch nachhaltig ist, gilt eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn diese wirtschaftliche Tätigkeit:

  1. einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren dieser Umweltziele leistet:
    • Abschwächung des Klimawandels;
    • Anpassung an den Klimawandel;
    • die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen;
    • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
    • Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung;
    • den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
  2. keines der oben genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt
  3. unter Einhaltung der Mindestgarantien durchgeführt wird:
    • Bei den Mindestschutzmaßnahmen handelt es sich um Verfahren, die von einem Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, angewandt werden, um die Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu gewährleisten, einschließlich der Grundsätze und Rechte, die in den acht grundlegenden Übereinkommen der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und in der Internationalen Menschenrechtskonvention festgelegt sind; und
  4. den von der Kommission festgelegten technischen Prüfkriterien entspricht

Beispiele sind der wesentliche Beitrag einer Wirtschaftstätigkeit zum Klimaschutz: Umweltziel "Eindämmung des Klimawandels": d.h. Prozess der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und Fortsetzung der Bemühungen zur Begrenzung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau, wie im Pariser Abkommen festgelegt:

1. Erzeugung erneuerbarer Energien; Steigerung der sauberen Mobilität; Umstellung auf erneuerbare Materialien; Ermöglichung solcher Aktivitäten

2. Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Verteilung oder Nutzung von erneuerbarer Energie.

3. Steigerung der Energieeffizienz

4. Ausbau der klimaneutralen Mobilität

5. Umstellung auf die Verwendung von erneuerbaren Materialien

6. Verstärkter Einsatz von umweltfreundlichen Technologien zur CO2-Abscheidung und -Verwendung/Speicherung

7. Stärkung der CO2-Reduzierung in ländlichen Gebieten durch Verhinderung von Entwaldung und Waldschädigung Wiederherstellung von Wäldern und Ackerland, Grünflächen und Feuchtgebieten durch Wiederaufforstung und regenerative Landwirtschaft

8. Aufbau einer dekarbonisierten Energieinfrastruktur

9. Produktion von sauberen und effizienten Kraftstoffen

10. Ermöglichung der hier genannten Aktivitäten 

11. Unterstützung des Übergangs zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft durch schrittweise Einstellung der Treibhausgasemissionen

Beispiele sind der wesentliche Beitrag einer Wirtschaftstätigkeit zur Anpassung an den Klimawandel: Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel": d. h. Prozess der Anpassung an den tatsächlichen und erwarteten Klimawandel und seine Auswirkungen auf Umwelt, Menschen, Wirtschaftstätigkeit oder Vermögenswerte:

  1. Schutz von Produktionsstätten am Meer; Einrichtung von Regenrückhaltebecken in dürregefährdeten Gebieten

2. Anpassungslösungen, die das Risiko des Klimawandels für die Wirtschaftstätigkeit verringern oder die negativen Auswirkungen des Klimawandels reduzieren. Z. B. Schutz von Produktionsanlagen vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen.

3. Anpassungslösungen, die die Risiken des Klimawandels für Mensch, Natur und Vermögenswerte vermeiden oder verringern. Z. B. Bau von Regenrückhaltebecken in dürregefährdeten Regionen

Datenerhebung - Wichtige Leistungsindikatoren (KPI)

Die Unternehmen müssen die folgenden KPI vorbereiten:

Umsatz: umfasst Waren und Dienstleistungen aus Wirtschaftstätigkeiten, die an den Klimawandel angepasst wurden und:

  1. ermöglichen Aktivitäten und tragen zusätzlich dazu bei, das Risiko nachteiliger Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten zukünftigen Klimas auf Menschen, Natur oder Güter zu verringern, ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Güter zu erhöhen

2. Sind an der Taxonomie ausgerichtet

CAPEX (Capital Expenditures) = Investitionen: CAPEX im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Aktivitäten der Taxonomie:

  1. CAPEX in Verbindung mit Taxonomie-Assets oder Prozessen

2. CAPEX, die zur Ausweitung der taxonomischen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung von Wirtschaftstätigkeiten in taxonomisch ausgerichtete Tätigkeiten beitragen

3. CAPEX im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten aus den Wirtschaftstätigkeiten der Taxonomy und einzelnen Maßnahmen, die es den Zieltätigkeiten ermöglichen, kohlenstoffarm zu werden oder zu Treibhausgasreduktionen zu führen

OPEX (Betriebsausgaben): OPEX im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Aktivitäten der Taxonomie

  1. OPEX im Zusammenhang mit Taxonomie-Assets oder Prozessen

2. OPEX, die zur Ausweitung von Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Taxonomie oder zur Umwandlung von Wirtschaftstätigkeiten in solche, die auf die Taxonomie ausgerichtet sind, beitragen

3. OPEX im Zusammenhang mit dem Kauf von Output aus taxonomischen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, die es den Zieltätigkeiten ermöglichen, kohlenstoffarm zu werden oder zu Treibhausgasreduktionen zu führen

Berichterstattung

Gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung muss jedes Unternehmen, das gemäß der CSRD zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet ist, in seiner nichtfinanziellen Erklärung oder konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Angaben darüber machen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit wirtschaftlichen Tätigkeiten verbunden sind, die gemäß der Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Insbesondere müssen die nichtfinanziellen Unternehmen Folgendes angeben:

  1. den Anteil ihres Umsatzes, der mit Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird, die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden; und
  2. den Anteil ihrer Investitionsausgaben und den Anteil ihrer Betriebsausgaben, der auf Vermögenswerte oder Prozesse im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten entfällt, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden

Wenn ein Unternehmen nicht-finanzielle Informationen gemäß der CSRD in einem separaten Bericht veröffentlicht, können die Informationen in diesem separaten Bericht veröffentlicht werden.

Conclusio

Die Taxonomie-Verordnung bedeutet für die Unternehmen eine administrative Belastung, wird sich aber positiv auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken. Es müssen Verfahren und Prozesse für die Erhebung der taxonomierelevanten Daten festgelegt werden. Im Allgemeinen wird die Vorbereitungszeit mehrere Monate betragen, um eine gute Qualität zu erreichen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Taxonomie-Berichterstattung einzurichten.

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Georg Tichy

Georg Tichy ist Unternehmensberater in Europa mit den Schwerpunkten Top-Managementberatung, Projektmanagement, Corporate Reporting und Fundingsupport. Dr. Georg Tichy ist auch Trainer, Dozent an Universitäten und Berater zu aktuellen wirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie mich oder buchen Sie einen Termin.